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LG Magdeburg, 10.02.2010 - 9 O 2158/09 (582) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 280 Abs 1 BGB, § 286 BGB
Keine Erstattung vorgerichtlicher RA-Kosten - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Hannover, 24.09.2009 - 514 C 7041/09
Auszug aus LG Magdeburg, 10.02.2010 - 9 O 2158/09
Angesichts dieser Möglichkeit würde ein verständiger wirtschaftlich denkender Geschädigter, müsste er von vorneherein davon ausgehen, den Anwalt selber zahlen zu müssen, auch diese Möglichkeit des unbedingten Klageauftrags wählen, so dass darüber hinausgehende Kosten im Sinne des Schadensrechts nicht erstattungspflichtig sind (Amtsgericht Hannover, Urteil vom 24.09.2009 - 514 C 7041/09-, zit.nach beck-online).
- LG Köln, 08.09.2015 - 11 S 302/14 Der Umstand, dass der Beklagte bereits eine Teilzahlung geleistet und weitere Zahlungen trotz zahlreicher Mahnungen der Klägerin selbst abgelehnt hatte, musste der im geschäftlichen Verkehr erfahrenen Klägerin Veranlassung geben, bei Beauftragung eines Rechtsanwalts sogleich einen unbedingten Klageauftrag zu erteilen (vgl. LG Magdeburg, Urteil vom 10.02.2010 - 9 O 2158/09 m.w.N.).
- AG Hamburg, 09.10.2014 - 49 C 299/14
Verzugsschaden: Verbindung der Mahnung mit der die Fälligkeit des Anspruchs …
Es handelt sich der Sache nach um ein weiteres Mahnschreiben ohne weitergehende Auseinandersetzungen zur Sache, welches insoweit nicht erforderlich gewesen ist (vgl. AG Hannover, Urteil vom 24.9.2009 zum Akt. Z. 514 C 7041/09, LG Magdeburg, Versäumnisurteil vom 10.2.2010 zum Akt. Z. 9 O 2158/09).